Regattaausschreibung 2012
AUSSCHREIBUNG
12. Ecker 1000 Meilen Race 2012
Diese Seite weiterempfehlen
• bitte hier klicken!Download als PDF Datei
MELDUNGEN:
Bitte bis spätestens 29. Juni 2012 bei
ECKER YACHTING
Schnalla 63
A-4910 Ried i. I.
+43 (0)7752-87974 Fax: 87557
e-mail: info@eckeryachting.com
REGELN:
Das 12. Ecker 1000 Meilen Race ist eine private Veranstaltung und keine ISAF-Veranstaltung, unterliegt aber den jeweils aktuellen Ausgaben der Wettfahrtregeln der ISAF und den Regeln des ORC.
ZULASSUNG:
International offen für Monohull-Fahrtenyachten1 größer als 30 Fuß mit Einbaumaschine (Charter- oder eigene Yachten), die nach den für das Fahrtgebiet vorgesehenen internationalen und nationalen Vorschriften ausgerüstet sind. Die Crew jeder Yacht muss inklusive Skipper aus mindestens drei Personen bestehen. Die Wettfahrtleitung behält sich das Recht vor, einzelne Schiffe wegen nicht ausreichender Seetüchtigkeit von der Teilnahme auszuschliessen.
Alle Yachten müssen einen gültigen ORC-Club oder ORC-International Messbrief für 2012 besitzen und diesen bis spätestens 06.Juli 2012 an Ecker Yachting übermittelt haben. Für Ausstellung des ORC-Club oder ORC-International Messbriefes und eventuell anfallende Kosten für die Ausstellung des Messbriefes, oder Kosten bei Messbriefänderungen nach ORC, hat der Teilnehmer selbst aufzukommen.
Bei Yachten, die bei Ecker Yachting gechartert werden, übernimmt Ecker Yachting die Organisation und Kosten zur Ausstellung des ORC-Club Messbiefes.
Das Entfernen von Mobiliar, Türen, und Ausrüstungsgegenständen ist verboten. Einrichtungen, die dazu dienen das Crewgewicht nach außenbords zu verlagern (z.B. Trapez oder Ausleger) sind nicht zulässig.
Auf allen Yachten muß neben dem Schiffsführer noch ein Co-Skipper benannt werden. Alle Schiffsführer müssen die rechtlichen Voraussetzungen (amtlicher Führerschein) für das Führen von Yachten im entsprechenden Fahrtbereich erfüllen. Alle Co-Skipper müssen mindestens die rechtlichen Voraussetzungen (amtlicher Führerschein) für das Führen von Yachten im Fahrtbereich 2 erfüllen (in Österreich FB-2 Schein, in Deutschland Sportküstenschifferschein oder Sportseeschifferschein).
Alle Yachten müssen gegen Haftpflichtschäden ausreichend versichert sein.
1 Bestimmung geändert am 25.01.2012CREWGEWICHT:
ORC Club bewertet den Stabilitätseinfluss der Mannschaft, dazu muss das Crewgewicht angegeben werden. Das im ORC-Zertifikat angegebene Crewgewicht darf bei Regatten nicht überschritten werden.
Für Yachten, die bei Ecker Yachting gechartert werden, wird das der Konstruktionskategorie entsprechende maximal zulässige Crewgewicht eingetragen, sofern nicht vom Skipper bis spätestens 31. Jan. 2012 ein anderes einzutragendes Crewgewicht angegeben wird.
Bei Yachten, die nicht bei Ecker Yachting gechartert wurden, sind Skipper und Crew selbst dafür verantwortlich, welches Crewgewicht im Messbrief eingetragen wird.
Das tatsächliche Crewgewicht darf das eingetragene Crewgewicht keinesfalls überschreiten da in diesem Falle ein neues ORC-Zertifikat beantragt werden müsste was vor dem Start in Zadar nicht möglich sein wird und bei Überschreitung die Teilnahmeberechtigung gemäß den Regeln erlischt.Die Regattaleitung behält sich das Recht vor, Kontrollen durchzuführen.
SEGEL:
Die Verwendung jeglicher Leichtwindsegel - wie Spinnaker, Blister, Flasher oder ähnlichem - ist untersagt. Es dürfen nur Vorsegel verwendet werden, die auf der gesamten Länge des Vorlieks am Vorstag angeschlagen sind. Vorsegel dürfen nur an Vorstagen gefahren werden, deren Länge dem Standardvorstag (7/8 Rigg, Toprigg) entspricht. Es darf nur 1 Vorsegel, ausgenommen Kutterrigg, gesetzt gefahren werden (WRS 50.4). Werden zusätzliche Segel, z.B. für die Rücküberstellung der Yacht, mitgeführt, ist dies der Regattaleitung mitzuteilen, diese verplombt die Segelsäcke bis zum Ziel. Das Mitführen zusätzlicher, nicht gemeldeter Segel ist ein Grund zur Disqualifikation der Yacht. Es ist nur 1 Spibaum erlaubt (WRS 50.2 und 50.3).
TRACKING, MOTORÜBERWACHUNG und KOMMUNIKATION:
Auf allen teilnehmenden Yachten werden vom Veranstalter Tracker zur Motorüberwachung und Übersendung der Positionsdaten eingebaut. Die aktuellen Positionsdaten werden laufend an einen Server geschickt, und die Positionen auf einer Karte dargestellt.
Die Internetadresse zu dieser Site wird rechtzeitig vor dem Start bekannt gegeben.
Aus Sicherheitsgründen haben die Teilnehmer mindestens ein Mobiltelefon an Bord zu haben, dessen Telefonnummer bei der Rennleitung registriert wird und das während der Regatta eingeschalten sein muss. Hörwache auf UKW Kanal 16 und 8 (Regattakanal) ist für alle Teilnehmer verpflichtend.
MOTORSTUNDEN:
Jegliche Verwendung des Motors mit eingelegtem Gang, gleichgültig ob vorwärts oder rückwärts, wird ab
- 5 Minuten vor dem Start
- bis zur Überschreitung der Ziellinie
mit Strafzeit belegt.
Die Berechnungsformel hierzu ist im Punkt "Wertung" detailliert dargestellt.
Das Starten der Maschine ohne eingelegtem Gang, z. B. für das Laden der Batterien, ist gestattet und wird nicht als Motorzeit gewertet!
Die Verwendung eines eventuell mitgeführten Außenbordmotors ist untersagt. Solche Motoren werden von der Wettfahrtleitung verplombt.
MOTORSTUNDENPROTOKOLL:
Die Regattaleitung übergibt jedem teilnehmenden Schiff ein Motorstundenprotokoll. Dieses muß exakt und unabhängig vom Logbuch geführt werden. Für Einträge muß ein dokumentenechter Schreibstift (Kugelschreiber o.ä.) benutzt werden. Einträge mit anderen Stiften (z. B. Bleistifte) sind unzulässig. Das Motorstundenprotokoll muß unmittelbar nach den jeweiligen Zieldurchgängen bei der Regattaleitung abgegeben werden.
LOGBUCH:
Jeder Skipper ist verpflichtet, das Logbuch speziell auch im Hinblick auf die Motorstunden zu führen. Der GPS-Tracker, der Standardbetriebsstundenzähler, das Logbuch und das Motorstundenprotokoll bilden die Grundlage zur genauen Erfassung der verbrauchten Motorstunden. Auch das Logbuch muß mit dokumentenechten Schreibstiften geführt werden. Bei Korrekturen ist der ursprüngliche Eintrag mit einem Strich so zu streichen, daß er leserlich bleibt. Eintragungen bei Hilfeleistungen sind exakt aufzuzeichnen! Auch die vom Veranstalter vorgesehenen Logbuchvordrucke sind auf Verlangen der Wettfahrtleitung vorzulegen.
NENNGELD:
Das Nenngeld enthält die Kosten für die Eröffnungsfeier mit Buffet, das traditionelle Leberkäse-Essen und Getränke beim Zwischenstopp, Siegerehrung inkl. Getränke und Buffet, Liegegebühren, Zoll- und Hafengebühren, Wettfahrtleitung, Auswertung der Wettfahrten, Behördenwege, Anmeldegebühren, Tracking System, Begleitboote.
Das Nenngeld beträgt
- EUR 360,- pro Yacht
- EUR 446,- pro Person
WETTFAHRTLEITUNG:
Die Wettfahrtleitung befindet sich während der Regatta auf dem Begleitschiff.
| Ing. Wolfgang Legenstein |
| Ing. Herbert Förstl |
| Werner Peer |
REGISTRIERUNGSSCHLUSS:
Alle Yachten müssen bis spätestens Freitag, den 12. Oktober 2012 um 16:00 h UTC zur Registrierung in Zadar sein.
STARTNUMMERNAUSGABE:
Freitag, den 12.Oktober 2012 ab 12:00 Uhr UTC.
STRECKENFÜHRUNG:
Nach dem Start in Zadar ist die Strecke frei wählbar. Das Durchfahren des Kanals von Lefkas ist verboten. Die Insel Lefkas muss östlich gelassen werden. Die übrige Streckenführung ist frei wählbar.
ENTFERNUNGEN:
Kartenkurs: | |
|---|---|
Zadar - Kalamata | 550 Sm |
Kalamata - Limassol | 650 Sm |
ERSTES SKIPPERBRIEFING:
Samstag, 13. Oktober 2012, 09:00 h UTC.
START ZUR 1: WETTFAHRT:
Der Start erfolgt am Samstag, den 13.Oktober 2012 um 14:00 h UTC.START ZUR 2. WETTFAHRT:
Der Start ist für Samstag, den 20. Oktober 2012 um 10:00 h UTC vorgesehen.
ZIELLINIE:
Die Ziellinien in Kalamata und in Alanya werden beim Skipperbriefing vor dem Start zum jeweiligen Ziel bekanntgegeben.
FUNKVERBINDUNG:
Generell auf VHF - Kanal 08
HILFELEISTUNG:
(ISAF 2009 - 2012; WRS 1.1.)
Hilfeleistung bei Gefahr: Eine Yacht oder ein Teilnehmer muss allen in Gefahr befindlichen Personen oder Yachten jede mögliche Hilfe leisten.
Sollte hierfür das Schleppen einer teilnehmenden Yacht erforderlich sein, gelten die Bestimmungen des folgenden Absatzes.
SCHLEPPEN:
Den Motorstunden der geschleppten Yacht wird der vierfache Wert der Zeitdauer des Schleppvorganges hinzugerechnet.
Ein eventueller Zeitverlust der schleppenden Yacht wird ab Beginn der Kursänderung zum Havaristen individuell berechnet u. entsprechend vergütet. Die Motorstunden während der Schleppverbindung werden der schleppenden Yacht von den gesamten Motorbetriebsstunden abgerechnet.
SCHIEDSGERICHT:
Wird in den Segelanweisungen bekannt gegeben. Entscheidungen des Schiedsgerichts sind nicht berufungsfähig.
PROTEST & PROTESTGEBÜHR:
Ein Protest kann bis spätestens 2 Stunden nach Zieldurchgang der protestierenden Yacht schriftlich bei der Regattaleitung eingebracht werden. Die Protestgebühr beträgt € 250,-.
WERTUNG:
Die Wertung erfolgt im Einklang mit den ORC Regeln auf Basis der ORC-Club oder ORC-International Zertifikate.
Zur Berechnung der korrigierten Zeit wird als Koeffizient der Wert
- Time on Time (ToT) ohne Spinnaker
der Offshore Scoring Options verwendet welcher im ORC-Club oder ORC-International Certificate unter Special Scoring eingetragen ist.
Die korrigierte Zeit wird wie folgt berechnet:
- KORRIGIERTE ZEIT = tunter Segel + tunter Motor
- SEGELZEIT = verstrichene Zeit - Motorzeit
- tunter Segel = Segelzeit x ToT
- tunter Motor = Motorzeit x (1 + √vR)
- vR = 2,42 x √IMS L
IMS L = berechnete Länge Wasserlinie nach International Measurement System (IMS) von ORC
- SEGELZEIT = verstrichene Zeit - Motorzeit
Gruppensieger: Bei mindestens sieben Teilnehmern einer Gruppe erhalten die ersten drei einen Pokal, bei weniger Teilnehmern das erste Drittel. Wertung nach berechneter Zeit.
Ecker Cup (Wanderpokal): Für die schnellste Yacht nach korrigierter Zeit.
Blaues Band: Sonderpreis für die schnellste Yacht nach verstrichener Zeit zuzüglich Motorstunden x 3.
Sollte auf Grund besonderer Umstände keine Wertung einer Teilstrecke zustande kommen, wird die andere Teilstrecke gewertet.
WERBUNG:
Werbung ist überall erlaubt, ausser auf der Seereling im achterlichem Drittel und den vorderen 20% des Rumpfes. Kategorie C (WRS Anhang 1 Regulation 20).
FERNSEH- UND PRESSEAUFNAHMEN:
Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass von den teilnehmenden Yachten und Personen auf dem Wasser und an Land Aufnahmen hergestellt, und diese uneingeschränkt in Bild und Ton gesendet bzw. gedruckt werden dürfen.
ÄNDERUNGEN:
Die Regattaleitung behält sich das Recht vor, einzelne Bestimmungen zu ändern. In diesem Fall werden die Teilnehmer umgehend verständigt.
Für den Fall, dass aus derzeit nicht erkennbaren Gründen einer dieser Orte nicht angelaufen werden kann, müssen wir uns eine Abänderung der Route vorbehalten. Eine solche notwendige Änderung würde in so geringem Ausmaß wie möglich durchgeführt, so dass der ursprüngliche Charakter weitgehend erhalten bleibt.
HAFTUNG (WRS 68 plus ÖSV):
Durch die Meldung und Teilnahme an dieser Regatta verzichtet jeder Teilnehmer auf die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen jedweder Art gegenüber dem Veranstalter und den an der Durchführung der Regatta beteiligten Personen.
Jeder Eigner oder Charterer haftet selbst für die Einhaltung aller ihn betreffenden gesetzlichen Vorschriften, was damit auch Bedingung für die Teilnahme ist.
Für eine persönliche, ausreichende Versicherung von Yacht und Mannschaft ist jeder Skipper selbst verantwortlich.
